Regelinspektionsabstände
Wie oft Weichen inspiziert werden müssen hängt von der Geschwindigkeit und den Lasttonnen ab, mit der die Weiche befahren wird.
Beurteilungsmaßstäbe
Ob und wann eine Weiche Instandgesetzt werden muss hängt von dem verbleibenden Abnutzungsvorrat ab.
Mit den Beurteilungsmaßstäben erhält der Anwender Hinweise für den Zeitpunkt einer technisch/wirtschaftlichen Instandsetzung.
Der oberbautechnisch nutzbare Abnutzungsvorrat ist die Spanne zwischen dem Ist- Zustand und den Beurteilungsmaßstäben.
Die Beurteilungsmaßstäbe SR (=Störgröße/Reaktion) für den oberbautechnisch nutzbaren Abnutzungsvorrat sind wie folgt definiert:
SRA ist der Wert, bei dessen Überschreitung eine Beurteilung hinsichtlich der Einplanung einer Instandsetzungsmaßnahme unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich ist.
SR100 ist der Wert, der den technisch/wirtschaftlichen Abnutzungsvorrat beinhaltet. Bei dessen Überschreitung ist eine Instandsetzung bis zur nächsten Regelinspektion erforderlich. Der späteste Zeitpunkt der Instandsetzung ist durch das Maß der Überschreitung von SR100 in Verbindung mit der Fehlerentwicklung bestimmt. Bei einer Überschreitung von SR100 kann ohne eine zwischenzeitliche Instandsetzung eine Überschreitung SRlim bis zur nächsten Regelinspektion nicht ausgeschlossen werden.
SRlim ist der Wert, bei dessen Überschreitung eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit zu erwarten ist. Eine Instandsetzung ist in kürzest möglicher Zeit durchzuführen. Weitere erforderliche Maßnahmen sind in den einzelnen Richtlinien beschrieben.
Grenzwert ist der Wert, bei dessen Überschreitung eine Sperrung des Oberbaus erforderlich ist. Eine Instandsetzung ist unmittelbar einzuleiten.
Prüfen der Zunge mit Prüflehre 1 nach Ril. 821.2005
Die Lehre 1 entspricht dem Profil eines bis zur zulässigen Grenze abgenutzten Spurkranzes mit steiler Flanke.
Es werden damit der Backenschienen-/ Knieschienenverschleiß im Querschnitt des Bauteilanfangs unter Berücksichtigung eines zulässigen Klaffens folgender Bauteile geprüft:
- Zungen (Zungenvorrichtungen,
Schienenauszüge)
- beweglichen Spitzen von
Doppelherzstücken
- Auszugspitzen im Zweiggleis von
Einfachen Herzstücken mit
federndbeweglicher Spitze.
Beurteilungsmaßstäbe
Ob und wann eine Weiche Instandgesetzt werden muss hängt von dem verbleibenden Abnutzungsvorrat ab.
Mit den Beurteilungsmaßstäben erhält der Anwender Hinweise für den Zeitpunkt einer technisch/wirtschaftlichen Instandsetzung.
Der oberbautechnisch nutzbare Abnutzungsvorrat ist die Spanne zwischen dem Ist- Zustand und den Beurteilungsmaßstäben.
Die Beurteilungsmaßstäbe SR (=Störgröße/Reaktion) für den oberbautechnisch nutzbaren Abnutzungsvorrat sind wie folgt definiert:
SRA ist der Wert, bei dessen Überschreitung eine Beurteilung hinsichtlich der Einplanung einer Instandsetzungsmaßnahme unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich ist.
SR100 ist der Wert, der den technisch/wirtschaftlichen Abnutzungsvorrat beinhaltet. Bei dessen Überschreitung ist eine Instandsetzung bis zur nächsten Regelinspektion erforderlich. Der späteste Zeitpunkt der Instandsetzung ist durch das Maß der Überschreitung von SR100 in Verbindung mit der Fehlerentwicklung bestimmt. Bei einer Überschreitung von SR100 kann ohne eine zwischenzeitliche Instandsetzung eine Überschreitung SRlim bis zur nächsten Regelinspektion nicht ausgeschlossen werden.
SRlim ist der Wert, bei dessen Überschreitung eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit zu erwarten ist. Eine Instandsetzung ist in kürzest möglicher Zeit durchzuführen. Weitere erforderliche Maßnahmen sind in den einzelnen Richtlinien beschrieben.
Grenzwert ist der Wert, bei dessen Überschreitung eine Sperrung des Oberbaus erforderlich ist. Eine Instandsetzung ist unmittelbar einzuleiten.
Prüfen der Zunge mit Prüflehre 1 nach Ril. 821.2005
Die Lehre 1 entspricht dem Profil eines bis zur zulässigen Grenze abgenutzten Spurkranzes mit steiler Flanke.
Es werden damit der Backenschienen-/ Knieschienenverschleiß im Querschnitt des Bauteilanfangs unter Berücksichtigung eines zulässigen Klaffens folgender Bauteile geprüft:
- Zungen (Zungenvorrichtungen,Schienenauszüge)
- beweglichen Spitzen von Doppelherzstücken
- Auszugspitzen im Zweiggleis von Einfachen Herzstücken mit federndbeweglicher Spitze.
Die Lehre 2 entspricht dem Profil eines neuen Spurkranzes. Es werden damit Ausbrüche an folgenden Bauteilen geprüft:
- Zungen (Zungenvorrichtungen,
Schienenauszüge)
- Bewegliche Spitzen von Doppelherzstücken
- Auszugspitzen im Zweiggleis von Einfachen
Herzstücken
- mit federndbeweglicher Spitze
- federnd – bzw. gelenkbewegliche
Herzstückspitzen
- Einfacher Herzstücke.
Die Lehre 2 entspricht dem Profil eines neuen Spurkranzes. Es werden damit Ausbrüche an folgenden Bauteilen geprüft:
- Zungen (Zungenvorrichtungen,Schienenauszüge)
- Bewegliche Spitzen von Doppelherzstücken
- Auszugspitzen im Zweiggleis von Einfachen Herzstücken
- mit federndbeweglicher Spitze
- federnd – bzw. gelenkbewegliche Herzstückspitzen
- Einfacher Herzstücke.
Zungenprüfung 3 – 6
Zungenprüfung 3 (Vmax > 40 Km/h)
Es wird auf jedem Gleitstuhl mittels Messkeil der zulässige Abstand zwischen Gleitstuhl und Zungenschienenfuß überprüft.Notiert wird der größte gemessene Wert.
Zungenprüfung 4 (Vmax > 40 Km/h)
Überprüft wird der zulässige Abstand zwischen Zungenschiene und Backenschiene/Knieschiene.
Gemessen wird mittels Messkeil ab Ende der Zungenausfräsung bis hin zur Zungenspitze.
Notiert wird der größte Wert.
Zungenprüfung 5 (Vmax > 40 Km/h)
Überprüft wird der Abstand der Zunge zu allen Zungenstützen mittels eines Satzes Fühllehren.
Notiert wird der größte gemessene Wert.
Geprüft wird der Höhenunterschied SO Zungenschiene – SO Backenschiene.
Die Messung ist mit einem Messkeil und z.B. einem Lineal auf Höhe der ersten Zungenstütze
aus Richtung Zungenanfang durchzuführen.
Bei der Messung ist zu berücksichtigen,dass eine nicht auf dem Gleitstuhl aufliegende Zunge durch vertikale Last zur Auflage gebracht wird. Liegt die Zunge bei der Messung nicht auf dem Gleitstuhl auf, ist der Abstand zwischen Zungenfuß und Gleitstuhl zu messen und vom ermittelten Abstand OK - Zunge/ OK-Backenschiene zu subtrahieren.
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 9:00 - 17:00
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Löhrstraße 87A, Koblenz, 56068, Deutschland
RMG Lager
Rübenacher Straße 52, 56220 Kaltenengers
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